Ethik-Kodex der ALAEU

Nachfolgend finden Sie eine Übersetzung des von mir unterzeichneten Ethik-Kodex der ALAEU.

  1. Ich erkläre, dass ich die Rasse Australian Labradoodle schützen, aufbauen und verbessern werde und dass ich mich an die Zuchtregeln und den Ethik-Kodex halten werde.
  2. Ich werde immer dafür sorgen, dass alle Hunde unter meiner Aufsicht, gut untergebracht und gefüttert sind, genug zu trinken haben, sich ausreichend bewegen, geistig angeregt werden und alle notwendige medizinische Versorgung erhalten.
  3. Welpen sollten in einer häuslichen Umgebung aufgezogen worden und mit Kindern, anderen Hunden und/oder anderen Haustieren sozialisiert werden.
  4. Ich garantiere, dass alle Welpen, die bei mir leben oder geboren werden, in einer gesunden Umgebung gepflegt, geimpft, entwurmt und aufgezogen werden, wobei sie körperlich, geistig und sozial ausreichend stimuliert werden.
  5. Ich werde dafür sorgen, dass meine Welpen und die Mutterhündin das Nest nicht verlassen, bis die Welpen mindestens 7 Wochen alt sind.
  6. Ich bestätige hiermit, dass mir noch nie eine Mitgliedschaft von einer Hundeorganisation eingestellt oder aufgehoben wurde, und ich schwöre, dass ich in diesem Fall die ALAEU benachrichtigen werde. Ich erkläre auch, dass ich nie wegen irgendeiner Form von Tierquälerei verurteilt wurde.
  7. Ich stimme zu, dass meine Zucht von der ALAEU überprüft werden kann, wenn der ALAEU-Vorstand dies für notwendig erachtet, und ich bin mir voll bewusst, dass ich ausgeschlossen werden kann, wenn ich den Ethik-Kodex oder die Zuchtregeln nicht einhalte.
  8. Ich werde nicht mit Hunden züchten, wenn sie nicht geistig oder körperlich soweit sind.
  9. Ich werde keine Hunde oder Nachwuchs an gewerbliche (Groß)Händler verkaufen, handeln oder verlosen.
  10. Ich werde einen Tierarzt und/oder Verhaltenstherapeuten konsultieren, bevor ich mit der Euthanasie eines Welpen oder Hundes fortfahre.
  11. Ich werde dafür sorgen, dass alle nicht züchtenden Australian Labradoodles vor dem 18. Lebensmonat kastriert oder mit Zuchtverbot verkauft werden (geboren ab 1. Mai 2019).
  12. Ich werde mein Bestes tun, um alle Welpenkäufer davon zu überzeugen, dass sie eine Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen des Hundes tragen.
  13. Ich werde allen Welpenkäufer schriftliche Informationen über die notwendige Ernährung, Ausbildung und medizinische Versorgung zukommen lassen.
  14. Ich werde Welpenkäufer über ihre Verantwortung gegenüber dem Hund aufklären und jederzeit anbieten, den Hund zurückzunehmen (oder bei der Vermittlung zu helfen), wenn der Hund aus irgendeinem Grund nicht mehr erwünscht ist.
  15. Ich werde die spezifischen Merkmale des Australian Labradoodle nicht falsch oder ein verzerrtes Bild darstellen. Über das Fell (und die Allergiefreundlichkeit) des Australian Labradoodle werde ich die richtigen Angaben machen.
  16. Meinungsverschiedenheiten mit Welpenkäufern und Mitzüchtern werde ich professionell angehen und lösen.
  17. Ich werde mich an die Integrität der Züchter halten und sie fördern. Ich werde in all meinen Handlungen, sowohl schriftlich als auch mündlich, aufrichtig sein und sowohl gegenüber Welpenkäufer als auch gegenüber anderen Züchtern nach bestem Wissen und Gewissen handeln.
  18. Ich werde alle Bedingungen meines Kaufvertrages gewissenhaft und professionell einhalten. Bestandteil meines Kaufvertrages ist in jedem Fall eine Gesundheitsgarantie von 1 Jahr für erbliche Probleme.
  19. Ich werde mit allen meinen Hunden verantwortungsbewusst züchten und allen Nachwuchs sorgfältig beobachten und dokumentieren. Wenn ich zu der Schlussfolgerung komme, dass ein bestimmtes Paar schwerwiegende Anomalien vererbt haben, wird dieses Paar keinen gemeinsamen Nachwuchs mehr haben.
  20. In allen Fällen, in denen ich anders handeln möchte als in den Zuchtregeln oder dem Ethik-Kodex angegeben, werde ich rechtzeitig beim Vorstand der ALAEU um Erlaubnis bitten.
  21. Das Passwort der ALAEU Datenbank ist geheim zu halten und Informationen aus der Datenbank dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
  22. Ab dem 01.07.2020 ist es zwingend erforderlich, im Besitz eines Berufsbefähigungsnachweises zu sein und diesen bei der ALAEU nachzuweisen. Beginnende Züchter müssen vor der Geburt ihres ersten Wurfes im Besitz eines Berufsbefähigungsnachweises sein.